Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben CRESYLSÄURE - UN 2022 - Gefahrnr. 68 - ERICard-Nr. 6-58 - UN2022 Stoff CRESYLSÄURE UN-Nummer 2022 Gefahrnummer 68 ADR-Gefahrzettel + ADR-Klasse 6.1 Klassifizierungscode TC1 Verpackungsgruppe II ERI-Card 6-58 Unfall-Hilfeleistung Giftiger flüssiger Stoff, ätzend 1. Eigenschaften. Giftig bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt. Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen. Flammpunkt über 60°C, kann brennen. 2. Gefahren. Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion. Entwickelt giftige und ätzende Dämpfe, auch im Brandfall. Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen. 3. Persönlicher Schutz. Chemikalienschutzanzug CSA-Vollschutz 4. Einsatz-Massnahmen. 4.1 Allgemeine Massnahmen. Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen. 4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt. Lecks wenn möglich schließen. Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen. Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen. Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren. Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften. 4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen). Behälter mit Wasser kühlen. Mit Schaum oder Pulver löschen, danach mit Schaum abdecken. Nicht mit Wasser löschen. Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen. Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten. 5. Erste Hilfe. Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen. Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen. Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden. 6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut. Säurebeständige Ausrüstung einsetzen. Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen. 7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz. 7.1 Ablegen der Schutzkleidung. Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug, kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser/Seifenlösung abspülen. Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen. Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten. 7.2 Reinigung der Ausrüstung. Quelle und Copyright Bitte nehmen Sie die Verwendungshinweise zu den ERI-Cards auf der ERI-Card Übersichtsseite zur Kenntnis. Diese ERICard kann im Original unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.ericards.net/psp/ericards.psp_ericard?lang=3&subkey=20221156 © European Chemical Industry Council (CEFIC) 2015-2019. http://www.cefic.org - Tel +32 (0)2 436 9300 [ close ] Aktiviere komplexe Tabellen Editorhöhe px Zusätzliche Unterstützung beim Einfügen von Bildern aus der Zwischenablage Ein Zusammenfassung: Kleine Änderungen cbrn/ericards/klasse_6-1/20221156.txt Zuletzt geändert: 16.08.2022 13:20(Externe Bearbeitung)